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Beratungskonzept PDF Drucken E-Mail

Entwurf eines Beratungskonzept am Kopernikus-Gymnasium, Neubeckum

Beratungsbausteine am Kopernikus – Gymnasium

Grundsätzlich nehmen alle Lehrer/-innen des Kopernikus-Gymnasiums die an sie von Schüler/-innen bzw. Eltern herangetragenen Beratungsaufgaben wahr.

Die Beratungslehrkräfte verstehen sich als Teile eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule. Dieses umfasst neben den Beratungslehrkräften (Lernberatung und psychosoziale Beratung) die Klassenlehrer/innen, Fachlehrer/innen und Jahrgangsstufen-leiter/innen, die Unter-, Mittel- und Oberstufenkoordinator/innen, die Schullaufbahnberater/innen, die Berater/innen im Bereich der Suchtprävention, die Berufsberater/innen sowie die SV-Lehrer/innen. Das Beratungsangebot der Beratungslehrkräfte dient daher als professionalisierte Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schülerinnen und Schüler und Eltern und der Entlastung der hier involvierten Lehrkräfte.

 

1. Psycho-soziale Beratung

Da die Schülerinnen und Schüler häufig psychische und/oder soziale Probleme haben, die im „normalen Unterrichtsgeschehen“ nicht aufgefangen werden können, sich aber negativ auf die Leistungen und das Sozialverhalten auswirken, liegt der  größte  Schwerpunkt der Beratungstätigkeit bei den Schülerinnen und Schülern.

Schüler und Schülerinnen können sich z.B. an die Beratungslehrkräfte wenden, weil

- sie Stress mit der Klasse oder einzelnen Mitschüler/inne/n haben,

- sie sich Sorgen um eine Mitschülerin oder einen Mitschüler machen,

- sie mit einem Lehrer oder einer Lehrerin nicht klar kommen,

- das Lernen nicht mehr funktioniert,

- sie gesundheitliche Probleme haben,

- sie private Schwierigkeiten haben, innerhalb der Familie Probleme

bestehen.

Beratungslehrkräfte werden nur auf Wunsch der Betroffenen tätig. Sie unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, auch gegenüber den Eltern oder der Schulleitung.

 

2. Wer wird beraten?

Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II, Eltern und Lehrkräfte.

Das Aufsuchen einer Beratungslehrkraft setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn einem/einer Ratsuchenden der Besuch bei der Beratungslehrkraft von Mitgliedern des Lehrerkollegiums oder Eltern nahe gelegt oder empfohlen worden ist.

 

3. Wer berät?

Die Beratungslehrkraft

- ist Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung. Sie ist schulintern in den Bereichen Einzelfallhilfe und Systemberatung tätig.

- ist oft zuständig für die Vorklärung eines Problemfalles, ob ggf. eigene Bearbeitung oder die Vermittlung an andere interne oder externe Personen erfolgen soll. Erstkontakte zu den Schülern werden häufig durch die Klassenlehrer und – lehrerinnen angebahnt.

- erstellt bzw. überarbeitet in Absprache erlassgemäß das Beratungskonzept der Schule und führt ggf. Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern durch.

Die Beratungslehrkraft arbeitet in einem kooperativen Netzwerk mit allen intern wie extern an der Beratung der Schule Beteiligten zusammen. Mit den Beratungslehrkräften von anderen Schulen findet regelmäßig ein Erfahrungsaustausch statt.

Somit treten folgende Aufgaben in den Vordergrund:

-   Herstellung von regelmäßigem Kontakt und Austausch mit professionellen  Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, Schulpsychologischer Dienst etc.), Angebote/Gespräche mit Eltern und Schülern, Kollegen;

- Planung und Mitarbeit von angemessenen Präventivprojekten wie beispielsweise der Streitschlichtung;

-    bei Autorisierung durch Eltern und Schüler: Informieren der Kolleginnen und  Kollegen.

 

4. Wer hilft? - Externe Partner für die Beratung an der Schule

Die Beratungsstellen vor Ort (Caritas, Gesundheitsamt, Klinische Einrichtungen, Schulpsychologische Beratungsstelle und das Netzwerk Krisenintervention) sind den an der Beratung in der Schule Beteiligten bekannt und können ggf. in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch einbezogen werden. Das Gesprächsgeheimnis aller Ratsuchenden bleibt dabei gewahrt.

 

5. Beratungsgrundsätze und -ziele:

Die Beratung durch die Beratungslehrkraft

  • ist grundsätzlich freiwillig. Ratsuchende entscheiden selbst, ob eine Beratung gewünscht wird. Die beratende Lehrkraft entscheidet selbst, ob sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder die/den Ratsuchende/n weitervermitteln muss. Die/der Ratsuchende kann wie die Beratungslehrkraft die Beratung jederzeit abbrechen.
  • bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und versucht insgesamt der/dem Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen Hilfestellung zu leisten.
  • bezieht das gesamte soziale Umfeld des/der Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz).
  • bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an.
  • hat das Ziel direkt oder indirekt Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvoll-toleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer "menschlichen Schule".

 

6. Was kann die Beratung nicht leisten?

  • Die Beratungslehrkraft übernimmt keine Fachberatung und Therapie, sondern sie stellt in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleitet die Ratsuchenden zu diesen Fachberatungsstellen.
  • Die Beratungslehrkraft ist auf der Grundlage der oben genannten Beratungsgrundsätze und Beratungsziele eine professionalisierte Hilfestellung. Dies heißt aber nicht, dass sie den Ratsuchenden Lösungen vorgeben oder (kurzfristig) messbare "Erfolge" garantiert.

 

7. Vernetzung von Lernberatung und psycho-sozialer Beratung

Die Beratung durch die Beratungslehrkräfte

  • versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Lernschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsproblemen, Disziplinar-schwierigkeiten, Beziehungsproblemen, Verhaltens-auffälligkeiten etc.) und die Förderung besonderer Begabungen sowie über die Bewältigung von darin begründeten Konflikten innerhalb und außerhalb der Schule,
  • versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über die Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung der Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler,
  • widmet sich dem Herstellen von Kontakten zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.

 

8. Übersicht über die Verteilung der Beratungsaufgaben am Kopernikus - Gymnasium:

Berufsberatung Berufsorientierung: Frau Bastian

Drogenberatung/Suchtprävention: Frau Wehmschulte

Jahrgangsstufenleitung sowie Schullaufbahnberatung:  Herr Enneking, Herr Giese, Herr Lezius

Koordination Unter-, Mittel- und Oberstufe: Frau Vollmer, Herr Reincke, Herr Enneking

Psycho-soziale Beratung: Frau Biese, Frau Tänzler

SV – Lehrer/innen: Frau Ammann, Herr Peckrun

Gez.Tänzler, 21.01.2010