Schulordnung

Kopernikus-Gymnasium Neubeckum

 

in der Fassung vom 25.08.2022

 

Präambel

 

Schüler*innen, Lehrer*innen und das nichtlehrende Personal des Kopernikus-Gymnasiums Neubeckum verbringen täglich viele Stunden miteinander. Jedes Mitglied in dieser Gemeinschaft hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit – dies allerdings mit der Einschränkung, dass die Rechte anderer nicht verletzt werden.

Die Schule hat die Pflicht, die Entwicklung der einzelnen Schülerin/ des einzelnen Schülers ebenso wie die Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten zu fördern.

In dem Bestreben, für alle gute Bedingungen zur Erreichung der schulischen Ziele zu schaffen, erlässt die Schulkonferenz im Benehmen mit dem Schulträger folgende Schulordnung:

 

 

Allgemeines

Die angemeldeten Schüler*innen sind zur pünktlichen Teilnahme am regulären Unterricht verpflichtet. Klassenfahrten und Exkursionen gehören laut Schulgesetz zum Pflichtprogramm. Bei weiteren außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen (Musik- und Theateraufführungen, Sportveranstaltungen, Schulfeste etc.) ist die Teilnahme erwünscht.

 

Die Unterrichtszeiten sind

vormittags

Doppelstunde

 

 

Pause

 

Doppelstunde

 

 

Pause

 

Doppelstunde

 

 

Std. (Mittagspause)

07:50 Uhr – 8:35 Uhr

08:35 Uhr – 9:20 Uhr

 

09:20 Uhr – 9:40 Uhr

 

09:40 Uhr – 10:25 Uhr

10:25 Uhr – 11:10 Uhr

 

11:10 Uhr – 11:30 Uhr

 

11:30 Uhr – 12:15 Uhr

12:15 Uhr – 13:00 Uhr

 

13:00 Uhr – 13:45 Uhr

 

nachmittags

Doppelstunde

13:45 Uhr – 14:30 Uhr

14:30 Uhr – 15:15 Uhr

 

Verhalten vor dem Unterricht und in Freistunden

1. Vor der ersten Unterrichtsstunde halten sich die Schüler*innen auf dem Pausenhof, in der Mensa oder in der Eingangshalle auf.

2. Eine Lehrkraft übernimmt die Aufsicht ab 7:30 Uhr.

3. Schüler*innen, deren Unterricht zu einer späteren Stunde beginnt oder die eine Freistunde haben, halten sich in den Räumen auf, die für ihre Stufe vorgesehen sind. Für die Mensa gelten die Mensa-Ordnungsregeln (s. Anlage)!

4. Schüler*innen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Pausen oder in Freistunden nicht verlassen (siehe Punkt 16).

5. Fahrräder dürfen nur in den Ständern des Fahrradkellers oder an der Ostwand der Sporthalle/des Sporthofes abgestellt werden (Fluchtweg zum Sportplatz freihalten), Mopeds/Motorräder auf den entsprechenden Parkplätzen.

Verhalten in den Pausen

6. Alle Schüler*innen verlassen zu Beginn der Pause unverzüglich den Unterrichtsraum. Findet anschließend Unterricht in Fachräumen statt, sind Schultaschen bzw. Sportzeug mitzunehmen.

Während der Pausen ist es nicht erlaubt,

  • die Innentoiletten zu benutzen
  • nach Unterricht in anderen Räumen Schultasche oder Sportzeug in den Klassenraum zurückzubringen.

Die Schüler*innen der Sekunderstufe I begeben sich auf den Pausenhof oder den Sporthof. Der Pausenhof und der Sporthof umfasst die Pflaster- und Rasenflächen in den eingezäunten Bereichen. Die Eingangshalle und die Mensa sind bei trockenem Wetter nur Aufenthaltsbereich für die Schüler*innen der Sekundarstufe II.

Bei Niederschlag während der Pausen sind Mensa, Vorhalle und die Gänge im Erdgeschoss (bis zum Naturwissenschaften-Trakt) als zusätzlicher Aufenthaltsbereich vorgesehen.Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf dem Fußboden in den Aufenthaltsbereichen im Gebäude nicht gestattet.

 

 

7. Ballspiele und das Werfen mit Gegenständen sind in den Räumen und Fluren untersagt. Gefährliche Spiele sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Dazu gehört

  • Schneeballwerfen,
  • Rutschen auf vereisten Flächen,
  • Klettern auf Bäumen
  • Bewegung mit sonstigen Fortbewegungsmitteln

8. Eine hygienisch saubere Entnahme ist zwingend erforderlich. Der Aushang am Automaten ist zu beachten. Es ist untersagt, direkt aus dem Automaten zu trinken.
Offene Becher oder auch das Mittagessen aus der Mensa etc. werden nicht in Flure oder Klassenräume mitgenommen.

Verhalten im Unterricht und Ordnungsdienst am Ende der Stunde

9. Der Unterricht beginnt mit dem Gong.

  • Klassensprecher*innen erkundigen sich ggf. nach ca. 5 Minuten im Sekretariat nach der fehlenden Lehrkraft. Die Lehrkraft der Nachbarklasse übernimmt nach Kenntnisnahme des Fehlens einer Fachkraft die Aufsichtsfunktion bis zum Eintreffen der Fachlehrkraft oder einer Vertretungslehrkraft.

10. Das Arbeitsmaterial liegt zu Beginn der Unterrichtsstunde bereit; der Arbeitsplatz befindet sich in ordentlichem Zustand.

11. Die Fachlehrkräfte veranlassen am Ende jeder Stunde die Säuberung der Tafel und ggf. die Durchlüftung. Bei Bedarf veranlassen sie, dass der Unterrichtsraum gefegt wird. Sie verlassen als letzte den Klassenraum und lüften ihn gegebenenfalls (sofern an dem Tag noch Unterricht in dem Raum stattfindet). Der Medienschrank und der Klassenraum werden in den Pausen abgeschlossen.

12. Lehrkräfteaufsichten: In der Eingangshalle, in der Mensa, auf dem Pausenhof, auf dem Sporthof, auf den Fluren des gesamten Schulgebäudes findet Aufsicht statt.

Verhalten nach dem Vormittagsunterricht, in der Mittagspause und am Nachmittag

13. Nach dem Unterricht muss die zuletzt anwesende Klasse oder Lerngruppe

  • die Tafel säubern.
  • die Reinigung vornehmen (Boden wird besenrein/gesaugt hinterlassen).
  • die Stühle hochstellen, die Fenster schließen und Beamer und Licht ausschalten.
  • die Fenster schließen.
  • Die Fachlehrkräfte verlassen als letzte den Klassenraum, prüfen, ob der Medienschrank abgeschlossen ist und schließen den Klassenraum ab.

14. Allen Schüler*innen stehen in der Mittagspause für ihren Aufenthalt, soweit nicht anders geregelt, die Eingangshalle, und die Mensa zur Verfügung oder sie nehmen an den Übermittagsangeboten wie Hausaufgabenhilfe, AGs oder Förderbörse teil.

Der Aufenthalt in den Klassenräumen und Fluren ist nicht erlaubt (Ausnahme: Flure EG in der Regenpause [s. 6 Verhalten in Pausen]).

15. Schüler*innen werden in der Mittagspause auf dem Schulgelände (Pausenhof, Oberstufenzentrum, Eingangshalle und Mensa) beaufsichtigt. Sofern Schüler*innen zum Mittagessen nach Hause gehen, gilt die Regelung des Schulwegs.

Besondere Bestimmungen

16. Die Krankmeldung von Schüler*innen sollte am 1. Tag der Erkrankung entweder telefonisch, per Mail () bzw. persönlich durch die Eltern ab 8.00 Uhr im Sekretariat erfolgen.

17. Bei einer auftretenden Erkrankung während des Schultages ist wie folgt zu verfahren:

  • Eine Abmeldung vom Unterricht muss von der Klassenleitung genehmigt werden.
  • Danach geht der/die erkrankte Schüler*in in das Sekretariat, um von dort die Eltern zur Absprache des weiteren Vorgehens anzurufen.

18. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen untersagt und im Schulumfeld unerwünscht.

19. Das Befahren der Pausenhöfe mit Fahrzeugen aller Art ist verboten. Fahrzeuge sind so zu parken, dass sie den Verkehr nicht behindern oder gefährden.

20. Alle Lehrkräfte und Schüler*innen sind gehalten, sich überall und jederzeit für die Ordnung aktiv einzusetzen und gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.

Alle Mitglieder der Schule achten auf ein freundliches und sauberes Erscheinungsbild der Schule. Das heißt insbesondere, dass alle den eigenen Müll selbst entsorgen und aktiv dazu beitragen, dass weniger Müll anfällt.

21. Wertvolle Gegenstände und Geräte sollen nicht mit in die Schule gebracht werden, z.B.:

  • Smartphones, MP3-Player. ipods, Tablets, iphones, Laptops, Kameras oder sonstige elektrische Geräte
  • hochwertiger Schmuck und hochwertige Uhren,
  • teure Garderobe und auch
  • Bargeld, das über Kleinbeträge hinausgeht.

Weder Schulträger, Schule oder Lehrkräfte haften für die Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände oder elektronischen Geräte!

Für die Sekundarstufe I gilt zudem:

Die Nutzung von privaten elektronischen Geräten (Computern, Tablets, Aufzeichnungs- und Kommunikationsgeräte wie Handy, MP3, Kamera etc.) und das offene Tragen dieser Geräte sind nicht gestattet.

Der Einsatz von privaten elektronischen Hilfsmitteln im Unterricht wird bis auf Widerruf geduldet, obliegt bezüglich des Einsatzes aber immer der Entscheidung der jeweiligen Fachlehrkraft. Jegliche Haftung durch die Schule ist ausgeschlossen.

Die Nutzungsordnung der Stadt Beckum, die jeder Schülerin/jedem Schüler und den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis gegeben wird, ist zu beachten.

Für die Sekundarstufe  II gilt zudem:

Die Nutzung von elektronischen Geräten (Computern, Tablets, Aufzeichnungs- und Kommunikationsgeräte wie Handy, MP3, Kamera etc.) und das offene Tragen dieser Geräte sind gestattet. Es wird der sorgsame und andere Mitglieder der Schulgemeinschaft achtende Umgang erwartet.

Die Nutzungsordnung der Stadt Beckum, die jede/r Schüler*in und den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis gegeben wird, ist zu beachten.

Alle Schüler*innen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 verfügen über ein schulisches Leih-Ipad. Ein Mitbringen von weiteren privaten Tablets oder Laptops ist untersagt.

 

22. Besitz, Verkauf und Genuss von Alkohol oder Drogen sind auf dem Schulgelände verboten. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlicher Gegenstände jeglicher Art ist verboten. Eine strafrechtliche Verfolgung wird in jedem Fall geprüft.

23. Die Sporthallenordnung ist Bestandteil dieser Schulordnung.

24. Feueralarm und Krisensituationen

Der Feueralarm wird durch ein akustisches Signal (Sirene) angezeigt. Die Klassenräume werden sofort verlassen, die Fluchtwege sind durch Symbole gekennzeichnet. Aushänge informieren darüber hinaus über Fluchtwege und Sammelstellen (Sportplatz).

 

Eine Krisensituation wird durch eine Durchsage angezeigt. „An alle Personen im Schulgebäude! Hier spricht die Schulleitung! Wir haben eine ernste Lage im Schulgebäude! Bleiben Sie in den Räumen! Oder: Begeben Sie sich umgehend an einen sicheren Ort! Schließen Sie die Türen ab oder blockieren Sie diese.  Meiden Sie danach Fenster und Türen und suchen Sie Deckung! Die Lage wird geklärt. Verhalten Sie sich ruhig und warten Sie, bis Sie neue Anweisungen bekommen!“

Hier bleiben alle in der Klasse, schließen die Türen ab und verbarrikadieren sich. Im Alarmplan, der zu Beginn eines Schuljahres mit den Lerngruppen besprochen wird, sind weitere Einzelheiten geregelt. Den Anweisungen der Schulleitung bzw. Lehrkräfte in unbedingt Folge zu leisten.

25. Energiesparen

  • Jeder achtet darauf, dass (während der Heizperiode) Türen und Fenster nach dem Verlassen des Raumes geschlossen sind.
  • Das Licht wird nach Bedarf eingeschaltet.
  • Bei Bedarf erfolgt in den Pausen eine Stoßlüftung. Während des Unterrichts kann die Lehrkraft die Fenster zum Stoßlüften aufschließen, in deren Schwenkbereich sich kein/e Schüler*in befindet. Die aufgeschlossenen Fenster sind nach Stundenende wieder zu verschließen.
  • Fenster und Außentüren sind während der Heizperiode möglichst geschlossen zu halten. Das beinhaltet aber auch, dass unbedingt im Abstand von 20 Minuten oder nach zusätzlichem Bedarf eine Stoßlüftung durchgeführt wird.
  • Computer und Peripheriegeräte werden ökologisch sinnvoll ein- und ausgeschaltet.

 

Besucherinnen und Besucher

26. Besucher*innen dürfen nur in besonderen Fällen über eine vorherige Anmeldung im Sekretariat in den Unterricht. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.

 

Diese Schulordnung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres den Schüler*innen bekanntzugeben und zu erläutern.

 

Sie hat ihre Gültigkeit im Hauptgebäude, auf dem Schulgelände und in der ehemaligen Landwirtschaftsschule (LWS)

 

Bei Verstößen gegen die Schulordnung können Schüler*innen zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden. Darüber hinaus können Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz NRW angewandt werden.

 

Neubeckum, im September 2022

gez. Bienengräber-Killmann (Schulleiterin)


Mensa-Ordnungsregeln

 

Wir, d.h. die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, möchten in einer ruhigen, entspannten, ordentlichen und sauberen Atmosphäre essen können.

Dazu werden wir die nachstehenden Regeln befolgen

  • An der Ausgabe stellen wir uns an und gehen respektvoll miteinander und mit dem Mensa-Personal um.
  • Am Tisch essen wir mit guten Manieren und gehen mit den Lebensmitteln respektvoll um.
  • Wir unterhalten uns leise und stören andere nicht beim Essen.
  • Das Geschirr aus der Mensa handhaben wir sorgfältig.

Wir hinterlassen nach dem Aufenthalt in der Mensa einen sauberen Platz

  • entsorgen den Müll direkt in den Mülleimer
  • wischen ggf. den Tisch mit dem Putzmaterial (an der Ausgabe)
  • schieben den Stuhl heran

Unser Tablett räumen wir nach dem Mittagessen selber ab und sortieren das Geschirr ein

  • Reste vom Teller in den entsprechenden Eimer entsorgen,
  • das Besteck in die vorgesehenen Behälter einsortieren,
  • den Teller oben auf dem Wagen abstellen,
  • das Tablett unten einlegen.

Wir halten uns an die Anweisungen des Mensa-Personals, der Aufsicht (Lehrerinnen und Lehrer) und des Mensa-Ordnungsdienstes (Schülerinnen und Schüler).