Entschuldigungsverfahren / Antrag auf Beurlaubung

 

Entschuldigungsverfahren bei plötzlicher Krankheit (Sek. I)

 

1. Informieren Sie die Schule bevorzugt per E-Mail oder per Anruf im Sekretariat (ab 8 Uhr). Damit ist sichergestellt, dass die Schule weiß, wo die SchülerInnen sind. Bitte beachten Sie, dass die Schule spätestens am zweiten Fehltag informiert werden muss. Informieren Sie im Falle einer absehbaren längeren Krankheit bitte zusätzlich das Klassenlehrer-Team.

 

2. Entschuldigen Sie das Fehlen Ihres Kindes innerhalb von zwei Wochen nach der Wiederaufnahme des Unterrichts schriftlich in Papierform beim Klassenlehrer-Team. Das Klassenlehrer-Team markiert die Fehlstunden dann zeitnah in WebUntis als entschuldigt. Die Fehlstunden erscheinen später auf dem Zeugnis als entschuldigte Stunden.

 

Wichtige Hinweise:

  • Beide Schritte müssen erfolgen, eine einmalige Mail an die Schule reicht nicht.
  • Versäumte Unterrichtsinhalte müssen aufgearbeitet werden. Sie werden im Unterricht in Klassen- und Kursarbeiten vorausgesetzt.

 

Entschuldigungsverfahren bei plötzlicher Krankheit (Sek. II)

 

1. Die Eltern bzw. volljährigen SchülerInnen informieren die Schule bevorzugt per E-Mail oder per Anruf im Sekretariat (ab 8 Uhr). Damit ist sichergestellt, dass die Schule weiß, wo die SchülerInnen sind. Bitte beachten Sie, dass die Schule spätestens am zweiten Fehltag informiert werden muss. Informieren Sie im Falle einer absehbaren längeren Krankheit bitte zusätzlich den Tutor. 

 

2. Die Eltern bzw. volljährigen SchülerInnen entschuldigen das Fehlen innerhalb von zwei Wochen nach der Wiederaufnahme des Unterrichts schriftlich in Papierform beim Tutor. Der Tutor markiert die Fehlstunden dann zeitnah in WebUntis als entschuldigt. Die Fehlstunden erscheinen später auf dem Zeugnis bzw. der Laufbahnbescheinigung als entschuldigte Stunden.

 

Wichtige Hinweise:

  • Beide Schritte müssen erfolgen, eine einmalige Mail an die Schule reicht nicht.
  • Versäumte Unterrichtsinhalte müssen aufgearbeitet werden. Sie werden im Unterricht in Klausuren bzw. Abiturprüfungen vorausgesetzt.

 

Antrag auf Beurlaubung (Sek. I/II)

 

Beurlaubungen müssen rechtzeitig schriftlich beantragt werden, d.h. mindestens eine Woche vorher. Für einzelne Stunden richten Sie Ihren Antrag bitte an das Klassenlehrer-Team (Sek. I) bzw. an den Tutor (Sek. II). Für Beurlaubungen ab einem ganzen Tag reichen Sie bitte einen Antrag bei der Schulleitung ein.

 

Ein Antrag auf Beurlaubung muss plausible Begründungen aufweisen. Fügen Sie - wenn möglich - Dokumente bei. Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien besonders sensibel sind.