Neue Handynutzungsregelung
Ab dem 27.10.2025 gilt im gesamten Hauptgebäude und auch auf dem Schulgelände ein striktes Nutzungsverbot aller internetfähiger Geräte (z. B. Handys, Smartwatches). Die Geräte dürfen nur ausgeschaltet mitgeführt werden.
Ausnahme: Die Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen ihr iPad zum Arbeiten im SLZ benutzen.
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