Beschwerdenmanagement
Vorbemerkungen
Grundsätzlich sollten die Beziehungen zwischen unseren Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie den unterrichtenden Lehrkräften so gestaltet sein, dass alle Seiten zufrieden sind. Ein wichtiger Grundsatz ist das „Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit“.
Beschwerden nehmen wir ernst und untersuchen die Sache: Konflikte werden dort bearbeitet, wo sie auftreten. Alle Beteiligten sind anzuhören, bevor eine Bewertung der Situation oder des Beschwerdeanlasses vorgenommen wird. Die nächste Ebene wird erst dann eingeschaltet, wenn die direkt Beteiligten ihre Klärungsversuche dokumentiert weitergegeben haben.
Damit Beschwerden positive Wirkungen ermöglichen, ist es wichtig, dass sich die Beteiligten an Spielregeln halten. Spontanes Handeln (unüberlegt – gleichsam „aus dem hohlen Bauch heraus“) führt oft dazu, dass sich die Adressaten nicht sachgerecht angesprochen fühlen, und steht dem gemeinsamen Ziel, zum Wohl des Schülers zu handeln, im Wege.
Damit Beschwerden zu einem positiven Ergebnis führen, ist ein geordneter Ablauf eines Beschwerdeverfahrens förderlich.
Organisatorischer Ablauf und AnsprechpartnerInnen in der Schule
Beschwerden von | Erster Ansprechpartner | falls keine Klärung: weitere Ansprechpartner |
einzelnen Schülerinnen/Schülern über eine/n Schülerin/Schüler | Klassenleitung | Streitschlichter |
Schülerinnen/Schülern über Noten/ Beurteilungen; eine Lehrkraft | die betroffene Lehrkraft | Klassenleitung, Tutorenteam, Beratungslehrkraft (Oberstufe); Erprobungs-, Mittelstufen- oder Oberstufenkoordination |
Eltern über Noten/ Beurteilungen; eine Lehrkraft | die betroffene Lehrkraft | Klassenleitung, Tutorenteam, Schulleitung |
einer Lehrkraft über eine andere Lehrkraft | die betroffene Lehrkraft | Lehrerrat, Schulleitung, Personalrat |
Schülerinnen/Schülern, Eltern, Lehrkräften über die Schulleitung | die Schulleitung | Personalrat, vorgesetzte Behörde |
Vom Umgang miteinander
Sinnvolle Rahmenbedingungen für Beschwerdegespräche
Grundsätzlich sollten Eltern bedenken
Grundsätzlich sollten Lehrer bedenken
Beschwerden sollten von allen Beteiligten als Chance zu einer besseren Zusammenarbeit im Schulalltag gesehen werden. Dabei ergeben sich häufig nur dann langfristige Lösungen, wenn die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Neubeckum im Juni 2013 (Beschluss der Lehrerkonferenz vom 18.06.2013)
Anlage: Ergänzende Hinweise
Ergänzende Hinweise
Klassenleitung/Fachlehrkrägte
Koordinatorinnen/Koordinatoren
Die Schulleitung
Anfragen und Beschwerden, auch gegen Einzelnoten (Klassenarbeit, Test, Klausur, mündliche Note etc.):
Notenbeschwerde